Ich wollte für einen Kunden eine große Menge an TV-Geräten kaufen und habe mich von dem unanständig niedrigen Preis auf einer b2b Seite locken lassen. Selbstverständlich musste ich mich dafür anmelden und selbstverständlich musste ich die AGB lesen und bestätigen. Nirgendwo stand auch nur ein Wort von Anmeldegebühr oder ähnlichem. Das wiederum hinderte den Betreiber nicht, mir eine Rechnung für die Anmeldung zu schicken. Ich habe mich zwar darüber geärgert, aber der Preis für die Fernseher war so günstig das ich, dass verrechnen konnte.
Ich habe also die TV-Geräte bestellt und gewartet. Als nach 3 Wochen die Geräte noch immer nicht eingetroffen waren, fragte ich beim Händler nach. Dieser meinte, dass die Verkäufe über Dritte abgewickelt werden und sie können mir nicht sagen wann geliefert wird.
Nach weiteren 3 Wochen hatte ich die Nase voll und stornierte die Bestellung. Mein Geld für die Geräte bekam ich zwar wieder, aber die Anmeldegebühr war weg.
Zumindest für Verbraucher sollen solche Betrügereien am 1.Juli 2012 ein Ende haben. Firmen und Selbständige kann dieses Schicksal aber immer noch ereilen. Aber auch die Firmen die einem ehrlichen Onlinegeschäft nachgehen hat dieses Gesetz Konsequenzen.